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   OLG Hamm, 12.06.2017 - I-6 U 139/15   

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https://dejure.org/2017,37123
OLG Hamm, 12.06.2017 - I-6 U 139/15 (https://dejure.org/2017,37123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2017 - I-6 U 139/15 (https://dejure.org/2017,37123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - I-6 U 139/15 (https://dejure.org/2017,37123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen Tinnitus

  • RA Kotz

    Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei Schwerhörigkeit und Tinnitus

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen Tinnitus

  • rechtsportal.de

    AUB 1988 § 2 Abs. 4; ZPO § 286 ; ZPO § 287
    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen Tinnitus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1443
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Dabei geht der Senat davon aus, dass der Leistungsausschluss bereits dann nicht greifen würde, wenn der durch den Unfall verursachte körperliche Tinnitus mitursächlich für die psychischen Beschwerden geworden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2016, Az. IV ZR 521/14, zitiert nach juris, Tz.14).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Dabei ist auf der Grundlage des Erkenntnisstandes im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung rückschauend eine Betrachtung vorzunehmen, ob sich bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist bessere tatsächliche Einsichten zu den Prognosegrundlagen bezüglich des Eintritts der Invalidität eröffnen, nicht dagegen, ob spätere, unvorhersehbare gesundheitliche Entwicklungen die Prognoseentscheidung im Nachhinein verändern (BGH, Urteil vom 18.11.2015, Az. IV ZR 124/15, zitiert nach juris, Tz. 19 ff. m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Diese seelischen Beschwerden beruhen nicht, wie von der Klausel wörtlich verlangt, ihrerseits auf psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen (BGH,  Urteil des BGH vom 29.09.2004, Az. IV ZR 233/03, NJW-RR 2005, 32 (33).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Für die Kausalität zwischen dem Primärschaden und der Invalidität gilt der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 13.05.2009, Az. IV ZR 211/05, NJW-RR 2009, 1193, Tz. 19).
  • BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Leistungsausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Andererseits greift der Risikoausschluss auch dann ein, wenn die krankhafte Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann, also eine ausschließlich psychisch bedingte Reaktion in Form einer psychischen Fehlverarbeitung der Verletzungsfolgen vorliegt (BGH, Beschluss vom 15.07.2009, Az. IV ZR 229/06, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 5 U 194/98

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Der organische Tinnitus stellt keinen Verlust der Funktionsfähigkeit des Ohres, sondern eine zusätzliche Beeinträchtigung des Gehörs dar, die von der Gliedertaxe nicht abgedeckt ist und daher außerhalb der Gliedertaxe zu bewerten ist (OLG Köln, Urteil vom 12.01.2000, Az. 5 U 194/98, BeckRS 2008, 17468; unter Hinweis hierauf Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 29. Auflage 2015, AUB 2010 Ziffer 2; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage 2010, AUB Ziff 2.1 Rn. 222).
  • LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13

    Unfallversicherung - Untersuchungszeitpunkt für die Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Zur Bemessung der weitergehenden Beeinträchtigung durch den Tinnitus hat Prof. Dr. E die Tabelle von Michel/Brusis herangezogen und entsprechend der Tabelle einen Zuschlag von 10 % auf die wegen des Hörverlustes erlittene Beeinträchtigung vorgenommen (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2016, Az. 13 O 956/13, r+s 2017, 31, 32).
  • LG Dortmund, 10.06.2015 - 2 O 387/13
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
    Der Kläger beantragt, das am 10.06.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund, Az. 2 O 387/13, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,               1.
  • OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21

    Unfallversicherung: Unzulässige Feststellungsklage nach Ablauf der

    Wie der Senat bereits zu der inhaltsgleichen Vorgängerklausel § 2 Abs. 4 AUB 88 entschieden hat, besteht schon dann kein Versicherungsschutz, wenn die Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann, also rein psychisch-reaktiver Natur ist, was bei einer posttraumatischen Belastungsstörung der Fall ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2015 - 7 U 195/13, BeckRS 2016, 16679, Rn. 35, 38; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12. Juni 2017 - I-6 U 139/15 -, juris Rn. 52).
  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19

    Leistungen aus einer Unfallversicherung

    Zum anderen werden Unfälle erfasst, bei denen infolge psychischer Fehlverarbeitung einer Gesundheitsschädigung weitergehende Störungen wie Depressionen, Neurosen, Amnesien, dissoziative Bewegungsstörungen, posttraumatische Belastungs- oder Somatisierungsstörungen auftreten (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.2004, a.a.O.; Senat, Beschl. v. 12.12.2017 - 4 U 1036/17, Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm, Urt. v. 12.06.2017 - 6 U 139/15 - Rn. 56f; sämtlich juris).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 145/16

    Berücksichtigung des sogenannten Brillenabschlags in der privaten

    Denn hinsichtlich des Ohres stellt die Gliedertaxe nur auf den Verlust des Gehörs ab (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12.06.2017, Az. 6 U 139/15), hinsichtlich des Geschmacks ebenfalls nur auf den Verlust dieses Sinnes.
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2018 - 5 U 59/16

    Unfallversicherung -Bemessung des Grades der Invalidität

    Das vom Kläger geschilderte, von der Beklagten nicht bestrittene überfallartige Ereignis, aus dessen Anlass der Kläger im Bereich der linken Hand durch einen Messerstich verletzt wurde, beschreibt ein plötzlich von außen auf den Körper des Klägers wirkendes, aus dessen maßgeblicher Sicht auch unfreiwillig erlittenes Ereignis, das für dessen Gesundheitsschädigung unstreitig ursächlich gewesen ist (§ 1 Abs. 3 AUB 2011; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 1996 - IV ZR 215/95, VersR 1997, 442; OLG Hamm, NJW-RR 2017, 1443).
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